Strafrecht
Jugendstrafrecht

Du bist zwischen 14 und 18, bzw. noch keine 21 Jahre alt, und wirst einer Straftat beschuldigt?

Bei Dir sind Drogen gefunden worden, Du hast Dich geprügelt, hast geklaut oder jemanden abgezockt, fremde Sachen beschädigt oder die Unterschrift Deiner Eltern gefälscht? ... Du fühlst sich völlig überfordert, hast keine Erfahrungen mit der Polizei oder der Justiz, vielleicht auch schlechte Erfahrungen gemacht? Eltern oder Freunde sind keine Hilfe?

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Ich sage Dir:
Da musst DU nicht alleine durch, ich kann Dir helfen.

Oder Sie sind besorgte Mutter oder Vater eines Kindes im Alter von 14 bis 20 Jahren, das einer Straftat verdächtigt wird?

Nicht selten sind Straftaten auch für Eltern und Erziehungsberechtigte unbekanntes Terrain. Was in der eigenen Jugend noch als dummer Streich durchging, wird heute wahrscheinlich deutlich rigoroser verfolgt.

Auch der Glaube an die Unschuld des Kindes ist trügerisch. Ohne Kenntnis des gesamten Ermittlungsstandes, der Aussage von Zeugen oder Mitbeschuldigten, kann gar nicht eingeschätzt werden, welche Konsequenzen die eigene Aussage vor der Polizei hat. Umfassende Akteneinsicht und Beratung erhalten Sie aber nur durch einen Verteidiger.

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Daher mein Rat:
Lasst EUCH helfen!

Was kostet ein Anwalt?

Bitte keine übertriebene Angst vor hohen Kosten. Richtig ist, Rechtsanwälte kostet Geld. Aber auch nicht so viel, wie allgemein vermutet wird. Häufig wird Jugendlichen auch eher als Erwachsenen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, insbesondere bei schwereren Straftaten oder wiederkehrenden Straftaten. Informieren Sie sich!

Ich berate sie auch umfassend zu den zu erwartenden Kosten eines Jugendstrafverfahrens.

Dummheit begangen? Vorladung, Anklage oder Strafbefehl erhalten?
Strafsache melden

Wie ich Euch im Jugendstrafrecht helfen kann:

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Keine Aussage ohne Akteneinsicht!

Ob als Beschuldigter oder Zeuge: Nutzen Sie die Möglichkeit einer effektiven Verteidigung. Nur Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen und sich über den Tatvorwurf und den Stand des Strafverfahrens informieren. In vielen Verkehrsstrafsachen besteht sogar oft Deckungsschutz durch Ihren Rechtsschutzversicherer.

Wichtig ist: Äußern Sie sich niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung und warten Sie nicht, bis schon ein Strafbefehl oder die Anklageschrift zugegangen ist.

Wie ich Ihnen im Strafrecht helfen kann:

Allgemeines Strafrecht

Ein Strafverfahren bringt fast immer große persönliche, berufliche oder familiäre Nachteile mit sich. Aus diesem Grund sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.

Jugendstrafrecht

Junge Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, zum Beispiel wegen Drogen, einer Prügelei, Diebstahl, Abzocke oder einer Sachbeschädigung, sollten sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.