Strafrecht
Allgemeines Strafrecht

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Der Kern meiner Tätigkeit ist die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht. Das allgemeine Strafrecht ist im Strafgesetzbuch geregelt. Daneben gibt es strafrechtliche Vorschriften in vielen anderen Gesetzen, die in erster Linie kein Strafrecht, sondern Erlaubnisse und Genehmigungen regeln, zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz für Drogen, die Abgabenordnung für Steuerdelikte, das Straßenverkehrsgesetz für Verkehrsdelikte, das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Jugendschutzgesetz usw.

Zum allgemeinen Strafrecht gehören z.B. folgende bekannte Straftaten:

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Betrug
  • Brandstiftung
  • Betäubungsmittel
  • Diebstahl
  • Erpressung
  • Erschleichen von Leistungen
  • Körperverletzung
  • Falschaussage / Meineid
  • Falsche Verdächtigung
  • Freiheitsberaubung
  • Hausfriedensbruch
  • Hehlerei
  • Insolvenzstraftaten
  • Landfriedensbruch
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Sexualstraftaten
  • Tötungsdelikte
  • Üble Nachrede / Verleumdung
  • Umweltstraftaten
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Urkundenfälschung, Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Widerstand gegen Staatsbedienstete
  • Wilderei

Wer erhält Akteneinsicht?

Nur der Verteidiger erhält umfassende Akteneinsicht. Erst nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Einlassung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden abgegeben werden sollte. Bis dahin sollte der Beschuldigte unbedingt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

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Lassen Sie sich nicht überrumpeln und zu einer Aussage drängen!

Wer darf Sie vorladen?

Beachten Sie: Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nie Folge leisten! Gehen Sie zunächst auf Nummer sicher und lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn Ihnen der Vorfall lächerlich und einfach erscheint.

Unterschätzen Sie nicht den Gang eines Strafverfahrens! Als Beschuldigter kann es durchaus sein, dass Sie an den Ermittlungen gegen Sie gar nicht beteiligt werden.

Dummheit begangen? Vorladung, Anklage oder Strafbefehl erhalten?
Strafsache melden

Wie ich Ihnen im allgemeinen Strafrecht helfen kann:

Bei einer Vorladung, Anklage oder einem Strafbefehl:
Machen Sie keine Angaben ohne Akteneinsicht!

Schon beim ersten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, zum Beispiel. bei einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder sogar der Verhaftung, benötigen Sie sofort einen Strafverteidiger. Sie haben das Recht zu Schweigen und sollten sofort, also vor der ersten Aussage, einen Verteidiger Ihrer Wahl bestimmen. Als Strafverteidiger nehme ich sofort Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft auf. Dann erfolgt die weitere Korrespondenz über mich. Ich nehme Akteneinsicht und informiere mich über den Tatvorwurf und den Stand des Strafverfahrens. Erst hiernach bespreche ich mit Ihnen die weiteren Schritte. Dann entscheiden wir gemeinsam, wie Ihre Verteidigung erfolgt.

Wie ich Ihnen im Strafrecht helfen kann:

Allgemeines Strafrecht

Ein Strafverfahren bringt fast immer große persönliche, berufliche oder familiäre Nachteile mit sich. Aus diesem Grund sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.

Jugendstrafrecht

Junge Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, zum Beispiel wegen Drogen, einer Prügelei, Diebstahl, Abzocke oder einer Sachbeschädigung, sollten sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.