Die oft gestellte Frage an den Verteidiger lautet: „Kann man da was machen? Mehr Punkte oder ein Fahrverbot kann ich im Moment gar nicht gebrauchen.“ Oft kann zwar eine erste Einschätzung erfolgen, seriös ist eine konkrete Aussage über die Erfolgsaussichten aber erst nach Einsicht in die Bußgeldakte möglich.
Die immer noch stagnierende Zahl von weit über zwei Millionen Verkehrsunfällen, die nur langsam sinkende Anzahl von Verletzten und mitunter auch leere Staatskassen, sind Grund genug für die Städte und Kreise, deutlich mehr zu überwachen und gleichzeitig Bußgelder zu erhöhen und vermehrt Fahrverbote anzuordnen.
Meine Möglichkeiten zur Verteidigung im Bußgeldverfahren sind vielfältig und vielschichtig. Sie beginnen bei der Identifizierung des Fahrzeugführers, über die Prüfung des Messverfahrens bis hin zu Fehlern des Bußgeldbescheides oder des Verfahrens. Droht sogar ein Fahrverbot, ist die umfassende Kenntnis von den rechtlichen Möglichkeiten, hiervon abzusehen, unerlässlich!
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… bei der Abwicklung eines Unfallschadens, auch ohne Rechtsschutz, und bei Fremdverschulden ohne Kostenrisiko.
… bei zu hoher Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder mehr als dunkelgelber Ampel.
… bei einem Unfall mit Personenschaden, einer Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer als Beschuldigter oder Opfer.
… beim Kampf ums Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis.
… in Fragen der Fahrerlaubnis auf Probe und dem begleitenden Fahren.
… bei Problemen in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
… rund um den Autokauf, sei es ein Neu- oder Gebrauchtwagen.
… sowie Finanzierung des Autokaufs durch Darlehen oder Leasing.