VERKEHRSRECHT
Strafrecht im Verkehr

Werden Sie wegen einem Unfall mit Personenschaden, einer Unfallflucht oder einer Trunkenheit am Steuer, also einer Straftat beschuldigt?

Wenn die Polizei Sie angehalten oder sogar auf die Wache mitgenommen hat, versuchen Sie nicht, sich zu rechtfertigen. Ihr Bedürfnis sich zu erklären oder zu verteidigen wird Ihre Situation juristisch nicht verbessern. Es ist auch ein Irrtum zu glauben, die Polizei werde das Vergehen allein wegen Ihres sympathischen und kooperativen Auftretens das Verfahren einstellen. Hierzu ist ein Polizist nicht berechtigt, er riskiert vielmehr selbst ein Verfahren wegen „Strafvereitelung im Amt“.

Werden Sie einer Straftat beschuldigt, haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten oder sollen Sie sich schriftlich äußern, haben Sie nicht nur das Recht zuvor einen Verteidiger zu befragen, Sie haben vor allem das Recht zu Schweigen.

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Äußern Sie sich nie ohne anwaltliche Beratung und warten Sie nicht, bis ein Strafbefehl oder die Anklageschrift zugeht.

Häufige Vergehen im Straßenverkehr

Meistens kommen im Straßenverkehr folgende Vergehen in Betracht:

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Wie ich Ihnen bei einer Straftat im Straßenverkehr helfen kann:

Bei Beschuldigung einer Straftat im Straßenverkehr

Als Anwalt kann ich Akteneinsicht nehmen und mich über den Tatvorwurf und den Stand des Strafverfahrens informieren. In vielen Verkehrsstrafsachen besteht sogar oft Deckungsschutz durch Ihren Rechtsschutzversicherer. Auch in diesem Fall steht Ihnen ein Rechtsanwalt als Beistand zu.

Als Opfer einer Straftat im Straßenverkehr

Für Opfer eine Verkehrsstraftat kann ich Ihre Rechte als Verletzte (Geschädigte) im Strafprozess durch eine Nebenklage wahrnehmen. So können Sie aktiv die Strafverfolgung des Täters begleiten. Natürlich können parallel Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden.

Als Zeuge einer Straftat im Straßenverkehr

Als Zeuge können Sie sich auch eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen, zum Beispiel kann ich Sie im Vorfeld einer Vernehmung beraten und sogar bei der Polizei begleiten. So kann ich sicher stellen, dass Sie sich als Zeuge nicht selbst belasten oder von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können.

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Ob als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge: Nutzen Sie die Möglichkeit einer effektiven Verteidigung!

Lassen Sie sich beraten!

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, entweder telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular.

Telefon +49 2131 521 66 21

Beratung anfragen

Wie ich Ihnen im Verkehrsrecht helfen kann:

Unfallregulierung

… bei der Abwicklung eines Unfallschadens, auch ohne Rechtsschutz, und bei Fremdverschulden ohne Kostenrisiko.

Bußgeld

… bei zu hoher Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder mehr als dunkelgelber Ampel.

Strafrecht im Verkehr

… bei einem Unfall mit Personenschaden, einer Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer als Beschuldigter oder Opfer.

Fahrverbot / Führerscheinentzug

… beim Kampf ums Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnis auf Probe

… in Fragen der Fahrerlaubnis auf Probe und dem begleitenden Fahren.

Haftpflicht- oder Kaskoversicherung

… bei Problemen in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

Autokauf

… rund um den Autokauf, sei es ein Neu- oder Gebrauchtwagen.

Finanzierung / Leasing

… sowie Finanzierung des Autokaufs durch Darlehen oder Leasing.