VERKEHRSRECHT
Führerscheinverlust / MPU

Sie müssen Ihren Führerschein abgeben?

„Jetzt ist der Lappen wohl weg, oder?“ Ein Frage, die sich fast immer nach schweren Vergehen im Straßenverkehr stellt, zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder einer Drogenfahrt, aber auch bei der Unfallflucht mit Personen- oder erheblichem Sachschaden.

Der Führerschein, genauer die Fahrerlaubnis, also das Recht ein Kraftfahrzeug zu führen, hat für den Großteil von uns eine enorme Bedeutung, garantiert sie meist den Arbeitsplatz, in jedem Fall doch Mobilität. Der Verlust der Fahrerlaubnis, selbst die nur vorübergehende Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot, stellt für jeden Betroffenen daher oft einen existenziellen Eingriff in die berufliche und private Lebensführung dar. Darum sollte bei jedem Vorfall mit Bezug zum Straßenverkehr, der möglicherweise den Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot zur Folge hat, sofort anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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Häufig ist es möglich, in Bußgeldverfahren drohende Fahrverbote abzuwenden oder deren Eintritt zu verschieben!

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Bußgeldrechner

Wie ich Ihnen bei einem Führerscheinverlust oder einer MPU helfen kann:

Bei einem drohenden Fahrverbot

Häufig ist es möglich in Bußgeldverfahren drohende Fahrverbote abzuwenden, in jedem Fall aber deren Eintritt zu verschieben. Lässt sich bei Alkohol- oder Drogenfahrten der Entzug der Fahrerlaubnis zwar grundsätzlich meist nicht vermeiden, so kann deren Dauer in jedem Fall beeinflusst werden.

Bei einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)

Lassen Sie sich von mir über mögliche Wege zur schnellen und sicheren Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis beraten, auch und gerade, wenn der Weg zurück zur Mobilität nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) führt.

Viele Betroffene fürchten den psychologischen Teil der Untersuchung. Dies auch nicht grundlos, denn man fürchtet nur, was man nicht kennt. Daher ist es ratsam, vorbereitet in die Untersuchung zu gehen. Am sinnvollsten ist es, sich der Hilfe eines Verkehrstherapeuten zu bedienen.

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Nutzen Sie sämtliche Möglichkeiten – aber warten Sie nicht!

Lassen Sie sich beraten!

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, entweder telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular.

Telefon +49 2131 521 66 21

Beratung anfragen

Wie ich Ihnen im Verkehrsrecht helfen kann:

Unfallregulierung

… bei der Abwicklung eines Unfallschadens, auch ohne Rechtsschutz, und bei Fremdverschulden ohne Kostenrisiko.

Bußgeld

… bei zu hoher Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder mehr als dunkelgelber Ampel.

Strafrecht im Verkehr

… bei einem Unfall mit Personenschaden, einer Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer als Beschuldigter oder Opfer.

Fahrverbot / Führerscheinentzug

… beim Kampf ums Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnis auf Probe

… in Fragen der Fahrerlaubnis auf Probe und dem begleitenden Fahren.

Haftpflicht- oder Kaskoversicherung

… bei Problemen in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

Autokauf

… rund um den Autokauf, sei es ein Neu- oder Gebrauchtwagen.

Finanzierung / Leasing

… sowie Finanzierung des Autokaufs durch Darlehen oder Leasing.